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10. September bis 9. Oktober 2010

Was damals Recht war …
Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht

Vernissage am 9. September 2010, 19.30 Uhr

Wehrmachtsdeserteure waren in Österreich jahrzehntelang kein Thema. Ihre Weigerung, in Hitlers Vernichtungsfeldzug mitzumarschieren, blieb in der österreichischen Nachkriegsgesellschaft unbedankt und stand außerhalb der erinnerungspolitischen Wahrnehmung. Deserteure waren vielmehr mit Vorwürfen konfrontiert, sie hätten Kameraden und Vaterland verraten. Die dominante Geschichtserzählung, die einerseits Österreich als das »erste Opfer der Hitler’schen Aggression« darstellte, andererseits jene Soldaten als Helden feierte, die das »Dritte Reich« bis zur Kapitulation verteidigt hatten, ließ für anders lautende Interpretationen der Vergangenheit keinen Platz. Im Herbst 2009 wurde in Wien eine adaptierte Österreichvariante der seit 2002 in Deutschland laufenden Wanderausstellung gezeigt. Gleichzeitig beschloss der Nationalrat das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz, das 70 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkriegs die Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure und alle anderen Opfer der NS-Militärjustiz pauschal aufhebt. Im Künstlerhaus ist die Ausstellung erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes zu sehen.

I.

Vorgeschichte der Ausstellung

Von 1. September bis 11. Oktober 2009 war in Wien – und damit erstmals in Österreich – die ursprünglich in Deutschland kuratierte und dort seit 2007 laufende Wanderausstellung „Was damals Recht war... Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ zu sehen. Was die Besucherzahl betrifft, erreichte Wien mit über 6.000 BesucherInnen und 95 Führungen in nur fünfwöchiger Laufzeit gegenüber den bisherigen 15 Ausstellungsorten in Deutschland einen Rekord.
Für den österreichischen Standort wurde seitens des damaligen Projektträgers Verein Personenkomitee Gerechtigkeit für die Opfer der Militärjustiz mit den Mitteln des Nationalfonds, Zukunftsfonds und der Stadt Wien eine Österreichfassung der Ausstellung erarbeitet, die in sieben Teilen die Geschichte der NS-Militärjustiz von ihren Wurzeln vor 1939 bis zum Ende des Krieges, behandelt. Eingearbeitet wurden nicht nur vier österreichische Fallgeschichten – drei Opfer- und eine Täterbiografie – vielmehr wurden auch die Vorgeschichte von 1914-1938 und insbesondere die Geschichte von 1945-2005 – der Kampf um juristische und politische Anerkennung von österreichischen Opfern der NS-Militärjustiz umfassend dargestellt. Ergänzt wurde die Österreichfassung ferner um zwei Kurzfilme, die anhand von Zeitzeugeninterviews mit Richard Wadani und Helga Emperger unterschiedliche Schicksale, Lebensrealitäten und Perspektiven von Opfern der NS-Justiz zeigen. Mit der umfassenden Be- und Überarbeitung liegt nun, gemäß den ursprünglichen Zielen des Projektträgers, eine Österreichfassung der Ausstellung vor, die auch an anderen österreichischen Standorten ohne größeren Aufwand gezeigt werden kann.


II.

Veränderte politische Rahmenbedingungen seit Herbst 2009
Von Anfang an verstand sich die Ausstellung als wichtiger Bestandteil der Bemühungen, für Deserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz eine juristische und gesellschaftliche Rehabilitierung zu erreichen. Schon im Erstantrag zur Ausstellungsrealisierung in Österreich hieß es dazu: „In weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung gelten Deserteure der Wehrmacht immer noch als Feiglinge und Verräter, wenn nicht gar als ‚Kameradenmörder’. Um die gesellschaftliche Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz zu fördern, ist es von zentraler Bedeutung, die Ausstellung ‚Was damals Recht war ...‘ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht’ der Berliner Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die seit Juni 2007 mit großem Erfolg in zahlreichen deutschen Städten zu sehen ist, auch in Wien zu zeigen.“

Tatsächlich kam man mit der Erstpräsentation der Ausstellung in Wien diesem Ziel einen bedeutenden Schritt näher. Die Ausstellung setzte nicht nur einen medial breit getragenen gesellschaftlichen Diskurs über Wehrmachtsdeserteure in Gang, sondern mündete auch auf politischer Ebene in einem neuen Gesetz, das im österreichschen Kontext als bahnbrechend bezeichnet werden muss. Während das so genannte „Anerkennungsgesetz 2005“ zwar eine deutliche sozialrechtliche Verbesserung und Gleichstellung für die Opfer der NS-Justiz mit sich brachte, so fehlte bis dato eine explizit ausgesprochene Anerkennung dieser jahrzehntelang marginalisierten und auch diskriminierten Personengruppe.

Mit dem Anerkennungs- und Rehabilitationsgesetz 2009 wurden Delikte wie Fahnenflucht und Kriegsverrat nun per Gesetz explizit als Akt des Widerstandes definiert und Deserteuren und anderen Opfern der NS-Unrechtsjustiz spricht die Republik Österreich offiziell ihre Achtung und Anerkennung aus. Damit sind Deserteure, Wehrdienstverweigerer, Selbstverstümmler, kärntner-slowenische PartisanInnen, Zwangssterilisierte sowie jene, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verurteilt wurden, nach langen Jahren vergeblicher Bemühungen erstmals offiziell rehabilitiert. Das Gesetz schließt damit auch die kuriose Lücke des Anerkennungsgesetzes von 2005, das zwar Deserteuren erstmals den Zugang zu Opferrenten gewährte, jedoch bewusst darauf verzichtete, im Gesetzestext von Deserteuren zu sprechen.

Mit dem am 1. Jänner 2010 in Kraft getretenen Anerkennungs- und Rehabilitationsgesetz liegen also nun gegenüber der Erstpräsentation der Ausstellung in Wien neue politische und gesetzliche Rahmenbedingungen vor, die als wichtiger Schritt und Impulsgeber in Richtung breiter gesellschaftlicher Rehabilitierung interpretiert werden müssen. Letzteres ist freilich ein länger andauernder Prozess, der nach wie vor historischer Bewusstseins- und Aufklärungsarbeit bedarf. Die Präsentation der Ausstellung in anderen österreichischen Bundesländern soll dazu einen wesentlichen Beitrag leisten und gleichzeitig zur Verankerung und Popularisierung des neuen Anerkennungs- und Rehabilitationsgesetz beitragen.

III.

Kärnten als erster Ausstellungsstandort in den österreichischen Bundesländern
Vorliegender Antrag bezieht sich auf eine Präsentation der Ausstellung im Künstlerhaus mit sechswöchiger Laufzeit im Herbst 2010 (7. Oktober bis 28. November 2010). Als Projektträger firmiert der Villacher Verein Industriekultur und Alltagsgeschichte unter der Leitung des Historikers Dr. Werner Koroschitz, der in den letzten 10 Jahren auf die Realisierung zahlreicher großer und renommierter Ausstellungsprojekte zurückblicken kann. Bevorzugter Präsentationsort der Ausstellung wäre das Künstlerhaus in Klagenfurt. Dass mit Kärnten die Ausstellungspräsentation in den Bundesländern im Jahr 2010 starten soll, liegt auch daran, dass mit diversen Fallbeispielen bereits eine inhaltliche Affinität zu Kärnten vorliegt.


IV.

Team
Projektleitung und Durchführung:
Dr. Werner Koroschitz

KonsulentInnen:
Mag. Thomas Geldmacher, Wien
Mag. Hannes Metzler, Wien
Dr. Peter Pirker, Wien
Dr.in Lisa Rettl, Wien
Dr. Magnus Koch, Hamburg
Dr. Uli Baumann, Berlin

Gestaltung:
Uli Vonbank-Schedler, Murau

Grafik:
Ulrike Fleschhut, Wien

Projektträger:
VIA / Verein Industriekultur und Alltagsgeschichte, Villach in Zusammenarbeit mit dem Verein „Personenkomitee Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“ und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.


 



 

Begleitende Veranstaltungen

15. September 2010, 19.30 Uhr
Filmvorführung »Wilde Minze«
Ein Dokumentarfilm mit Helga Emperger A 2009, Regie: Jenny Gand, Produktion: Lisa Rettl

22. September 2010, 19.30 Uhr
»Gegen das Dritte Reich. Transnationaler Widerstand in Slowenien und Österreich 1938–1940«
Buchpräsentation, Dr. Peter Pirker, gemeinsam mit Dr. Gorazd Bajc (Universität Koper)

29. September 2010, 19.30 Uhr
Filmvorführung »Vrnitev/Die Rückkehr«
SLO 1976, Regie: Anton Tomasič, Buch: Janko Messner

6. Oktober 2010, 19:30 Uhr
»Flucht vor den Fahnen. Krieg und Desertion in der österreichischen Literatur«
Vortrag, Dr. Klaus Amann