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kunstverein kärnten
goethepark 1
a-9020 klagenfurt

öffnungszeiten
di, mi, fr von 12 bis 18 uhr
do 12 bis 20 uhr
sa 9 bis 13 uhr
so, mo und feiertags
geschlossen

 

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Aufnahmebedingungen

 

KünstlerInnen können sich per Ansuchen, gerichtet an den Kunstverein Kärnten z. H. Daniel Russegger, Goethepark 1, 9020 Klagenfurt, um Aufnahme in den Verein bemühen. Unbedingt erforderlich sind Unterlagen zu Biografie und Foto- bzw. Dokumentationsmaterial der künstlerischen Arbeit.
Dem Kunstverein Kärnten können Bildende Künstler aller Richtungen beitreten, wenn sie in Kärnten leben, aus Kärnten stammen, oder eine enge Beziehung zu dem Land haben.
Über die Aufnahme entscheidet der künstlerische Beirat des Kunstvereins.

Interessenten können sich selbst beim Kunstverein bewerben, oder auch vorgeschlagen werden.
Über Anträge, die jeweils bis zum 31. März des Jahres einlangen, wird im laufenden Jahr entschieden.
Eine Begründung für die Aufnahme oder nicht-Aufnahme wird nicht abgegeben.

 

Ausstellungen im Künstlerhaus

Ansuchen um Ausstellung in den Galerieräumlichkeiten bitte mit entsprechender Begründung an oben genannte Adresse richten.
Der künstlerische Beirat entscheidet in einer Jurysitzung über alle eingebrachten Anträge. Das jeweilige Jahresprogramm wird etwa 18 Monate vor Jahresbeginn fixiert.

Einzelausstellungen können  nur in der Kleinen Galerie realisiert werden.
Eine Ausstellung im Großen Saal + Nebenräumen ist nur für mehrere Teilnehmer und Teilnehmerinnen möglich. Bitte stellen Sie ein Ansuchen gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Kollegen oder Kolleginnen mit Ihrem Projekt, das dann im Beirat im Zuge des Jahresprogramms beraten wird.
Alle Einreichungen bitte nach Möglichkeit in digitaler Form.

Fotos der leeren Räumlichkeiten und Grundrisspläne finden sie hier.